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Einladungen / Verpflichtungserklärungen

Zum Nachweis der finanziellen Absicherung des Aufenthaltes verlangen die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften bzw. Konsulate) für die Erteilung eines Visums an ausländische Besucher in der Regel die Vorlage einer sogenannten Verpflichtungserklärung.

Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben und Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung freiwillig sind

Das Landratsamt Fürth ist dann für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung zuständig, wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen und der Besucher auch bei Ihnen während des Besuchsaufenthaltes wohnt. 

Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig in Blockschrift  und gut leserlich aus.

Sie müssen persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen, da Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss (Landratsamt Fürth, Dienstgebäude Zirndorf, 2. Stock).

Die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Einen Termin buchen Sie bitte hier. Ohne Termin kann eine Ausstellung nicht gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit sich nach IHREM Nachnamen und nicht nach dem Namen des Besuchers richtet!

Für Fragen erreichen Sie unsere Mitarbeiter per E-mail: [email protected]. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Folgende Unterlagen sollten Sie im ORIGINAL mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular vorlegen, sofern diese auf Sie zutreffen:

  • Verpflichtungsgeber mit deutscher Staatsangehörigkeit: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Verpflichtungsgeber mit ausländischer Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel
  • Kopie des Reisepasses vom ausländischen Gast

Einkommensnachweise (bei Ehegatten von Beiden):

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
  • Bei Selbständigkeit: Letzter Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über den Reingewinn (nach Abzug der Steuern)
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate über die erhaltenen Unterhaltszahlungen
  • Bei Mieteinnahmen den Mietvertrag und den letzten Kontoauszug über den Mieteingang

Nachweise zur Wohnsituation:

  • Mietvertrag und letzter Kontoauszug über Mietzahlung
    Nachweis über Eigentum (Kaufvertrag oder Auszug aus dem Grundbuch) oder Kontoauszug der letzten Grundsteuerzahlung und Grundsteuerbescheid

Ausgaben:

  • Letzter Kontoauszug über Ratenzahlungen zu Darlehen, Kredite, sonstige Zahlungsverpflichtungen, die über die Ausgaben des täglichen Lebens (Wohnungsmiete, Energie, Verpflegung) hinausgehen (*)
  • Nachweis über festgesetzte, zu leistende Unterhaltszahlungen (zum Beispiel Urteil, Gerichtsbeschluss, notarielle Vereinbarung, Unterhaltsurkunde)
  • Nachweis (Buchungsbestätigung, Mietvertrag, Kontoauszug oder ähnliches) über Wohnungskosten und Versicherungskosten (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung) für den ausländischen Gast (*)

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29 Euro zu bezahlen. Bei mehreren Verpflichtungserklärungen ist die Gebühr je ausgestellte Verpflichtungserklärung zu zahlen. 

 

(*) NUR beim Antrag auf Prüfung der Bonität für einen Langzeitaufenthalt (Aufenthalt länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) oder ein Visum zur Mehrfacheinreise oder ein Visum zum Studium / Berufsausbildung / Sprachkurs einzureichen.

Umfang der Verpflichtung:

Als Gastgeber verpflichten Sie sich für sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes, der Unterbringung, der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie der Ausreise aufzukommen.

Sollte Ihr Gast öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, so müssen Sie gegebenenfalls dafür aufkommen.