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Änderungen im öffentlichen Linien- und Schulbusverkehr zum Schuljahresbeginn 2023/2024

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den weiterführenden Schulen im Landkreis Fürth erfolgt sowohl im öffentlichen Linienverkehr des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) als auch mit eigens dafür eingesetzten Schulbussen. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise über die wichtigsten Änderungen für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen im Landkreis Fürth.

Die Schülerinnen und Schüler mit Berechtigung auf Kostenfreiheit des Schulwegs erhalten, sofern sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) fahren, in den ersten Schultagen über die Schule die Wertmarken ausgehändigt. Bei einer Fahrscheinkontrolle muss in der ersten Schulwoche nur der gültige Verbundpass vorgezeigt werden. Der benötigte Verbundpass muss bei einem VGN-Kundencenter beantragt werden. Die Schülerinnen und Schüler, welche mit Schulbussen fahren, erhalten einen Schulbusausweis über die Schule ausgehändigt.

Die Fahrpläne der öffentlichen Buslinien sind auf der Internetseite des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg unter www.vgn.de abrufbar. Die Fahrpläne der Schulbusse sind auf der Homepage des Landkreises Fürth unter www.landkreis-fuerth.de veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Änderungen vor Schuljahresbeginn möglich sind!

 

REALSCHULE LANGENZENN

Linie LZ 33-2: 

Neue Linie aufgrund der Ausweitung der Unterrichtsschlusszeiten am WBG. Abfahrt ist um 17:05 Uhr.

 

Linie 121:       

Die bisherige Fahrt ab Tuchenbach Gemeindeamt um 7:25 Uhr wird um 8 Min. vorverlegt und beginnt bereits in Obermichelbach Pfefferloh. Abfahrt ist hier um 7:12 Uhr; die Haltestelle Abzw. Obermichelbach in Tuchenbach wird ebenfalls mitbedient.

 

Linie 136:        

Die Fahrt um 15:08 Uhr ab Langenzenn Realschule fährt künftig ab Cadolzburg Bahnhof um 15:39 Uhr weiter als Linie 152 in Richtung Egersdorf / Wachendorf. Schüler in Richtung Hornsegen müssen zur nachfolgenden Fahrt der Linie 136 um 15:39 Uhr ab Cadolzburg Bf. umstiegen.  Der Anschluss in Richtung Oberreichenbach / Wilhermsdorf um 15:31 Uhr bleibt bestehen.

 

GRUND- und MITTELSCHULE LANGENZENN

Linie 121:       

Die bisherige Fahrt ab Tuchenbach Gemeindeamt um 7:25 Uhr wird um 8 Min. vorverlegt und beginnt bereits in Obermichelbach Pfefferloh. Abfahrt ist hier um 7:12 Uhr; die Haltestelle Abzw. Obermichelbach in Tuchenbach wird ebenfalls mitbedient.

 

Linie 122:       

Die Fahrt um 7:11 Uhr ab Alleestr. wird um 3 Min. vorverlegt.

Die Fahrt um 7:35 Uhr ab Laubendorf Mitte wird um 2 Min. vorverlegt.

 

WOLFGANG-BORCHERT-GYMNASIUM LANGENZENN

Linie LZ 33-2: 

Neue Linie aufgrund der Ausweitung der Unterrichtsschlusszeiten am WBG. Abfahrt ist um 17:10 Uhr.

 

Linie 121:        

Die bisherige Fahrt ab Tuchenbach Gemeindeamt um 7:25 Uhr wird um 8 Min. vorverlegt und beginnt bereits in Obermichelbach Pfefferloh. Abfahrt ist hier um 7:12 Uhr; die Haltestelle Abzw. Obermichelbach in Tuchenbach wird ebenfalls mitbedient.

 

Linie 136:        

Es wird eine zusätzliche Fahrt um 15:20 Uhr ab Gymnasium Langenzenn nach Hornsegen eingerichtet. Am Bahnhof Cadolzburg besteht eine Umsteigemöglichkeit zu Fahrten der Linie 152 in Richtung Egersdorf/Wachendorf um 15:39 Uhr und in Richtung Oberreichenbach um 15:43 Uhr.

Es besteht eine Fahrtmöglichkeit ab Langenzenn Gymnasium um 17:07 Uhr in Richtung Hornsegen. Am Bahnhof Cadolzburg kann zur Linie 152 umgestiegen werden in Richtung Egersdorf / Wachendorf um 17:30 sowie in Richtung Oberreichenbach / Wilhermsdorf um 17:37 Uhr.

 

Linie 118:       

Es wird eine zusätzliche Fahrt um 15:20 Uhr ab Langenzenn Gymnasium eingerichtet mit Weiterfahrt ab Cadolzburg Bf. in Richtung Oberreichenbach als Linie 152 um 15:43 Uhr.

Es wird eine zusätzliche Fahrt um 17:05 Uhr ab Langenzenn Gymnasium eingerichtet mit Weiterfahrt ab Cadolzburg Bf. in Richtung Egersdorf / Wachendorf als Linie 152 um 17:30 Uhr.

 

Linie 122:        

Die Fahrt um 7:11 Uhr ab Alleestr. wird um 3 Min. auf 7:08 Uhr vorverlegt.

Die Fahrt um 7:35 Uhr ab Laubendorf Mitte wird um 2 Min. auf 7:33 Uhr vorverlegt.

Es wird eine zusätzliche Fahrt eingerichtet um 17:15 Uhr ab Langenzenn Gymnasium in Richtung Wilhermsdorf mit Bedienung der Ortsteile.

 

GYMNASIUM HERZOGENAURACH

Linie 123:        

Die Fahrt um 7:00 Uhr ab Obermichelbach Pfefferloh zum Gymnasium Herzogenaurach entfällt. Dafür bedient die nachfolgende Fahrt um 7:16 Uhr die Haltestelle Tuchenbach Gemeindeamt mit.

Die Fahrt um 7:21 Uhr ab Siegelsdorf Bahnhof zum Gymnasium Herzogenaurach wird bis zur Haltestelle An der Schütt verlängert.

 

REALSCHULE HERZOGENAURACH

Linie 123:       

Die Fahrt um 7:16 Uhr ab Obermichelbach Pfefferloh über Tuchenbach bedient die Haltestelle Tuchenbach Gemeindeamt mit.

Die Fahrt um 7:21 Uhr ab Siegelsdorf Bahnhof zum Gymnasium Herzogenaurach wird bis zur Haltestelle An der Schütt verlängert. Die zeitgleiche Fahrt um 7:21 Uhr vom Bahnhof Siegelsdorf nach Herzogenaurach An der Schütt bleibt bestehen, wartet aber keine verspäteten Anschlüsse am Bahnhof Siegelsdorf mehr ab.

 

 

Allgemeine Hinweise für den Linienverkehr

Über Änderungen der Fahrpläne zu weiterführenden Schulen außerhalb des Landkreises Fürth informieren Sie sich bitte unter www.vgn.de.

Für telefonische Auskünfte zu den Fahrplänen stehen Ihnen unter den Telefonnummern 0911/9773-1365 und -1367 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes zur Verfügung.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Infotelefon unter der Telefonnummer 0911/9773-3031 zur Verfügung.

 

KOSTENFREIHEIT DES SCHULWEGES

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges bzw. die erforderlichen fehlenden Unterlagen schnellstmöglich beim Landratsamt Fürth einzureichen sind. Erstattungen für selbst gekaufte Wertmarken, die aufgrund einer verspäteten Antragstellung notwendig waren, erfolgen nicht. Bei Fragen zum Thema Kostenfreiheit des Schulweges wenden Sie sich bitte an Herr Roser (Tel.: 0911/9773-1363, E-Mail: [email protected]).

 

Rückerstattungsanträge für das Schuljahr 2022/2023 müssen bis spätestens 31.10.2023 beim Landratsamt Fürth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Rückerstattungsanträge, die nach dem 31.10. eingehen müssen deshalb abgelehnt werden.

 

 

 

 

Schülerbeförderung

Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205

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Formulare

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