-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
- Gesundheit und Soziales
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Das VGNsmaxi Portal für Schüler geht online!
Statt wie bisher nur auf Papier kannst du deine Antragsstellungen jetzt auch digital vornehmen!
Du kannst mit VGNsmaxi heute schon deinen Verbundpass digital beantragen und jederzeit ausdrucken, oder – ab 01.06.2024 – deinen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges oder auf Kostenrückerstattung stellen. Falls du oder deine Eltern schon ein meinVGN-Konto besitzen, kannst du dich darüber direkt einloggen. Ansonsten registrierst du dich über den Anmelde-Button auf VGNsmaxi. Bitte beachte: Die eigenständige Registrierung für Jugendliche ist erst ab dem 16. Geburtstag möglich.
Schulübertritt 2024?
Ab dem 01.06.2024 beantragst du dein Schülerticket direkt online. Den Link zum neuen VGN Schulportal für Schülerinnen und Schüler des Landkreises Fürth findest hier:
Für wen gilt’s?
Alle Neuanträge für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth…
…mit einem Übertritt in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule
…an berufsbildenden Schulen
…mit einem Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums
…mit einem Schulwechsel an eine weiterführende Schule
Verbundpass verlängern oder beantragen?
Kein Problem mit VGNsmaxi. ab sofort beantragst, verlängerst oder änderst du deinen Verbundpass online im Portal.
Wichtig: Wenn du einen Antrag für Schülertickets stellst, kommt der Verbundpass automatisch mit.
Kostenfreiheit des Schulweges
Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) haben Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beförderung auf dem Schulweg bzw. auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten.
Der Landkreis Fürth ist zuständig für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu weiterführenden Schulen (z. B. Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule), Schulen zur individuellen Lernförderung und beruflichen Schulen. Er kommt seiner Beförderungspflicht für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis dadurch nach, dass er Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel an die berechtigten Schülerinnen und Schüler aushändigt bzw. das erforderliche Fahrtenangebot durch Schulbusse bereitstellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Beförderung besteht nicht.
Änderungen für das Schuljahr 2023/2024
Übersicht nächstgelegene Schule
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und Berufsschüler
Ausgabe der Wertmarken und Schulbusausweise
365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Telefon: 0911/9773 - 1363
Telefax: 0911/9773 - 1205